1986 erkannte man in Österreich die Akupunktur Therapie als offizielle wissenschaftliche Heilmethode für Erkrankungen der Wirbelsäule und als Schmerztherapie an.
Die Akupunktur ist eine regulative Therapieform. Sind Dysbalancen vorhanden, kann es z.B. zu Schlafstörungen, Unruhe oder Schmerzen kommen. Die Beeinflussung der körpereigenen Regulationsmechanismen erfolgt über Akupunkturpunkte. Nach einem ausführlichen Gespräch erstelle ich ein individuelles Therapiekonzept für Sie. Bei Bedarf kombiniere ich die Akupunktur gerne mit der traditionellen Europäischen Heilkunde, also mit Kräutern, die in unserer Umgebung wachsen, die wir kennen und uns vertraut sind.
Therapiedauer der Akupunktur
Ein frischer Erkältungsinfekt oder ein neu aufgetretener Schmerz im Rücken oder im Nacken sind meist schon mit wenigen Sitzungen behoben. Bestehen die Beschwerden schon länger, können je nach Ansprechen des Patienten bis zu 10 Sitzungen nötig sein. Pro Behandlung werden mindestens 20-30 min. benötigt. Das Erst-Gespräch mit genauer Anamnese dauert ca. 1 Stunde.
Die Akupunktur-Therapie wird von der Weltgesundheitsorganisation WHO, unter anderem bei folgenden Erkrankungen empfohlen:
Kopfschmerzen und Migräne, Schulter-Arm-Syndrom und Tennisellbogen, Kreuzschmerzen und Ischialgien, Gelenksschmerzen und Arthritis, Erkältungskrankheiten und Nasennebenhöhlenentzündungen, Verstopfung oder Durchfall, Magenschmerzen, Darmbeschwerden, Regelbeschwerden, Gastritis, Allergien, Schlafstörungen, allgemeine Krankheitsanfälligkeit, Müdigkeit und Energielosigkeit, Vegetative Dystonie, Nervosität, Unruhe, Übergewicht, Schmerzen und Suchterkrankungen.
Bei richtiger Anwendung ist die Akupunktur praktisch nebenwirkungsfrei.
Vor Behandlungsbeginn empfehle ich eine schulmedizinische Abklärung!
Diesbezüglich berate ich sie gerne beim Erstgespräch.
Kostenrückerstattung bei Wahlärzten
Für die erbrachte Leistung wird eine Honorarnote erstellt, welche direkt vor Ort in bar (Bank im Nebengebäude) zu begleichen ist. Sie erhalten eine Zahlungsbestätigung, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Je nach Krankenkasse werden bis zu 80% zurück erstattet. Die meisten Privatversicherungen erstatten 100% der erbrachten wahlärztlichen Leistung zurück.
Sollten Sie im selben Quartal als Patient einen Kassenarzt und einen Wahlarzt desselben Faches aufgesucht haben, werden Ihnen leider keine Kosten rückerstattet.
Termine nach Vereinbarung.